Deutscher Gemeindetag

Deutscher Gemeindetag
I
Deutscher Gemeindetag,
 
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Gemeindetag.
II
Deutscher Gemeindetag,
 
kommunaler Spitzenverband, der bis 1973 die Landesorganisationen der kreisangehörigen Gemeinden umfasste. Vorläufer war der 1919 gegründete »Deutsche Landgemeindetag«, der 1933 in den kommunalen Einheitsverband »Deutscher Gemeindetag« eingegliedert wurde. Nachfolger wurde der 1947 entstandene »Deutsche Gemeindeverband«, der seit 1950 »Deutscher Gemeindetag« hieß. Die Hauptversammlung beschloss am 24. 11. 1972 die ab 1. 1. 1973 wirksame Vereinigung mit dem »Deutschen Städtebund« zum Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Universal-Lexikon. 2012.

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